Zolltarife und Gebühren
UBUY bietet je nach Einfuhrland verschiedene Arten der Zollabfertigung an,
Zoll-/Einfuhrzölle und Steuern bezahlt:
- Der Kunde zahlt die Zölle und Steuern im Voraus an UBUY bei der Bestellung
- Der Kunde trägt keine zusätzlichen Gebühren.
- Wenn von Kundenseite ein Dokument benötigt wird, muss der Empfänger das Dokument rechtzeitig bereitstellen.
Zoll-/Einfuhrzölle und Steuern unbezahlt:
- Der Kunde zahlt bei der Bestellung keine Zölle und Steuern an UBUY
- Die Gebühren werden vom Kunden an den Spediteur beglichen, damit der Zoll die Sendung freigeben kann.
- Der Kunde erhält vom Versandunternehmen eine Rechnung mit Zollgebühren, Einfuhrsteuern und anderen Kosten.
- Der Kunde muss die Quittung der Zollzahlung zum späteren Nachschlagen aufbewahren.
- Der Kunde ist nur für die Zahlung von Zollgebühren und anderen Gebühren zum Zeitpunkt der Abfertigung verantwortlich; Wenn der Kurier zum Zeitpunkt der Lieferung einen zusätzlichen Betrag verlangt, wenden Sie sich bitte sofort an unseren Kundenservice.
Berechnung von Zoll-/Einfuhrzöllen und Steuern:
- Zoll-/Einfuhrzölle und Steuern, die an der Kasse erhoben werden, sind Schätzungen und nicht die genaue Berechnung.
- Wenn die tatsächlichen Zollgebühren die geschätzten Zollgebühren zum Zeitpunkt der Bestellung übersteigen, zahlt UBUY die zusätzlich erhobenen Gebühren.
- Die obigen Bedingungen gelten auch für den Versand von Ersatzprodukten (sofern zutreffend).
Faktoren, die bei der Schätzung von Zoll-/Einfuhrabgaben und Steuern eine wichtige Rolle spielen:
- Produktkategorie und Preis
- Versandkosten und Paketgewicht
- Zollabfertigungskanal
- Für jede Verzögerung bei der Einreichung der erforderlichen Unterlagen können Lagergebühren anfallen.
- Einfuhrsteuern basierend auf Zollgebühren
- Einfuhrgebühren gemäß den Zollbestimmungen des Ziellandes.
- Der Kunde kann mehrere Sendungen für eine einzelne Bestellung erhalten; Zollgebühren werden entsprechend auf die Sendungen erhoben.